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Neuer Fragenkatalog für den Sachkundenachweis ab 2025

  • 7. Jan. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in NRW ein neuer Fragenkatalog für den Sachkundenachweis gemäß §11 Absatz 3 des Landeshundegesetz ( LHundGNRW) in Kraft. Dieser ist ab dem 01.03.2025 verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in NRW ein neuer Fragenkatalog für den Sachkundenachweis gemäß §11 Absatz 3 des Landeshundegesetz ( LHundGNRW) in Kraft. Dieser ist ab dem 01.03.2025 verpflichtend.

Der Sachkundenachweis ist für Halterinnen und Halter großer Hunde erforderlich, also für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Der neue Fragenkatalog sowie die dazugehörigen Lösungsschablonen sind auf der Webseite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe verfügbar.


 
 
 

1 Kommentar


Elena
Elena
10. Apr.

Absolut! Ich kann das nur bestätigen, dieser neue Fragenkatalog für den Sachkundenachweis ab 2025 funktioniert wirklich so, wie Sie es beschreiben. Ehrlich gesagt, ich würde wirklich gerne noch mehr Details dazu erfahren, wie dieser Katalog aufgebaut ist und wie er in der Praxis angewendet wird. Mir fällt nämlich auf, dass dieser neue Fragenkatalog oft viel zu sehr unterschätzt wird. Viele sehen darin nur eine reine Formalität, dabei birgt er doch so viel mehr Potenzial. Dies hier ist wirklich einer der besseren Texte, die ich bisher zu diesem Thema gelesen habe. Alles ist klar und verständlich erklärt, was bei solch einem komplexen Thema nicht selbstverständlich ist. Hut ab vor dieser Leistung! Ich bin gespannt, was Sie als Nächstes dazu veröffentlichen werden.


sushicasino

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